Ernährungsberatung:
Eine Kostenübernahme für eine Ernährungsberatung durch Ihre Krankenkasse ist möglich. Sprechen Sie mich an, ich stelle mit Ihnen eine Kostenplanung auf und übernehme auf Wunsch die Kooperation bzw. Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse
Ernährungstherapie:
Eine Ernährungstherapie ist eine ergänzende Maßnahme zur ärztlichen Behandlung. In der Regel beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten, d.h. die Beratungen werden von den Kassen nach § 43 SGB V unterstützt.
Ihr Arzt kann Ihnen dafür eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen.
Die Beratungen erfolgen telefonisch, als Online- Beratung oder als Hausbesuch.
Ihr Anliegen ist nicht dabei?
Bitte kontaktieren Sie mich und lassen Sie uns darüber reden.
Ich freue mich über neue Aufgabenfelder und Herausforderungen.